Sozialwohnungen
Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit öffentlichen Fördermitteln, das heißt zum Beispiel mit Zuschüssen oder Zinsverbilligungen, gebaut wurden. In diesen Wohnungen kann die Miete nicht frei vereinbart werden, es gibt Mietobergrenzen (Preisbindung) und die Wohnungen müssen in aller Regel an Mieter mit niedrigeren Einkommen vermietet werden (Belegungsbindung).
Diese so genannten Sozialbindungen gelten aber nur zeitlich befristet, zwischen 10 und 30 Jahre. Danach werden diese Wohnungen wie ganz normale, frei finanzierte Mietwohnungen behandelt - jeder kann einziehen und es gilt die ortsübliche Vergleichsmiete.
Nachdem es Ende der 80er Jahre noch etwa 4 Millionen preisgebundene Wohnungen gab, ist der Bestand an Sozialwohnungen zwischenzeitlich auf 1,18 Millionen zurückgegangen. 2018 wurden nur etwa 27.000 neue Sozialwohnungen neu gebaut.
Der Deutsche Mieterbund fordert zusammen mit anderen Organisationen, dass der Bestand an Sozialwohnungen bis 2030 auf 2 Millionen aufgestockt werden muss.
Forderungspapier - Akutplan für soziales und bezahlbares Wohnen
Pestel-Studie - Akutplan für soziales und bezahlbares Wohnen